Artikel 1. Definitionen- Kunde: eine natürliche oder juristische Person, die einen Beruf ausübt oder ein Unternehmen betreibt.
- Defekt: Jede Abweichung der Produkte von der Spezifikation und jede andere Fehlfunktion der Produkte oder der erbrachten Dienstleistungen;
- Lieferfrist: die im Vertrag festgelegte Frist, innerhalb derer die Produkte geliefert werden müssen;
- Lieferant: der Benutzer dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Digital Trade B.V.
- Bestellung: Jede Bestellung des Kunden an den Lieferanten für die Lieferung von Produkten, in welcher Form auch immer;
- Vertrag: jeder zwischen dem Lieferanten und dem Abnehmer geschlossene Vertrag, jede Änderung oder Ergänzung desselben sowie alle (Rechts-)Handlungen zur Vorbereitung und/oder Durchführung dieses Vertrags;
- Fernabsatzvertrag: ein Vertrag, der zwischen dem Anbieter und dem Kunden im Rahmen eines organisierten Systems für den Fernabsatz von Produkten, digitalen Inhalten und/oder Dienstleistungen geschlossen wird, wobei eine ausschließliche oder gemeinsame Nutzung bis hin zum Abschluß des Vertrages einer oder mehrerer Techniken für die Fernkommunikation erfolgt;
- Produkte: Alle Waren, die vom oder für Rechnung des Lieferanten für die Ausführung einer Bestellung oder eines Vertrages hergestellt und/oder geliefert werden, sowie - unabhängig davon, ob sie damit verbunden sind oder nicht - die vom Lieferanten zu erbringenden Dienstleistungen, einschließlich Beratung und kreativer Ausdrucksformen;
- Spezifikation: Die Beschreibung der vom Kunden bestellten Produkte, die in der Bestellung oder im Vertrag angegeben ist oder auf die Bezug genommen wird.
- Website: Der Webshop des Lieferanten, auf dem Produkte angeboten werden, die von Kunden gekauft werden können.
Artikel 2 Anwendbarkeit 2.1: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Offerten des Lieferanten sowie für jeden Vertrag zwischen dem Lieferanten und dem Abnehmer, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
2.2: Die Anwendbarkeit der vom Abnehmer angewandten Allgemeinen (Einkaufs-)Bedingungen wird vom Lieferanten ausdrücklich abgelehnt, es sei denn, ihre Anwendbarkeit wurde vom Lieferanten ausdrücklich und schriftlich akzeptiert.
2.3: Vor Abschluss des Fernabsatzvertrags wird dem Kunden der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung gestellt, der auch auf der Website des Webshops verfügbar ist. Sollte dies nicht möglich sein, gibt der Lieferant vor Abschluss des Fernabsatzvertrags an, wie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Lieferanten eingesehen werden können und dass sie auf Anfrage des Kunden so schnell wie möglich kostenlos zugesandt werden.
2.4: Wird der Fernabsatzvertrag auf elektronischem Wege geschlossen, wird dem Kunden vor Abschluss des Fernabsatzvertrags der Text dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt, damit er leicht auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Ist dies vernünftigerweise nicht möglich, wird vor Abschluss des Fernabsatzvertrags angegeben, wo die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf elektronischem Wege eingesehen werden können und dass sie auf Wunsch des Kunden auf elektronischem oder anderem Wege kostenlos zugesandt werden.
2.5: Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ungültig erklärt werden, beeinflusst dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall werden die Parteien eine neue Bestimmung festlegen, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung so weit wie rechtlich möglich entspricht.
Artikel 3 Angebote 3.1: Alle Angebote, in welcher Form auch immer, sind unverbindlich für den Lieferanten und müssen als Ganzes betrachtet werden. Wenn ein Angebot eine Annahmefrist enthält, erlischt das Angebot nach Ablauf dieser Frist.
3.2: Alle Abbildungen, Kataloge, Zeichnungen und weitere Angaben wie Maße, Gewichte und Stückzahlen, die dem Angebot beigefügt sind, sind so genau wie möglich. Diese Angaben sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich bestätigt wird.
3.3: Alle Kostenvoranschläge und Angebote beziehen sich auf die Ausführung des Vertrags unter normalen Umständen und während der normalen Arbeitszeit.
3.4: Der Inhalt der Website und des Angebots wurde mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Der Anbieter kann jedoch nicht garantieren, dass alle Informationen auf der Website jederzeit richtig und vollständig sind. Alle Preise, Angebote und andere Informationen auf der Website und in anderen Materialien des Anbieters sind daher "vorbehaltlich".
Artikel 4 Die Vereinbarung 4.1: Der Vertrag kommt zustande, wenn der Abnehmer das Angebot annimmt und die damit verbundenen Bedingungen erfüllt oder wenn der Lieferant nach den Erklärungen des Abnehmers mit der Ausführung begonnen hat. Falls aufgrund von Umständen wie Art, Umfang oder Dringlichkeit des Auftrags keine Auftragsbestätigung versandt wurde, gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
4.2: Wenn der Abnehmer das Angebot elektronisch annimmt, bestätigt der Lieferant den Eingang der Annahme des Angebots unverzüglich elektronisch. Solange der Erhalt dieser Annahme vom Lieferanten nicht bestätigt wurde, kann der Abnehmer den Vertrag auflösen.
4.3: Der Lieferant hat das Recht, ein Angebot innerhalb von 3 (drei) Arbeitstagen nach Erhalt der Annahme zu widerrufen. Der Lieferant informiert den Abnehmer unverzüglich über einen solchen Widerruf.
4.4: Falls sich herausstellt, dass der Abnehmer bei der Annahme oder dem Abschluss des Vertrags unrichtige Angaben gemacht hat, hat der Lieferant das Recht, seine Verpflichtungen erst nach Erhalt der richtigen Angaben zu erfüllen.
4.5: Der Lieferant kann - im Rahmen des geltenden Rechts - prüfen, ob der Abnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen kann sowie alle Fakten und Umstände, die für den Abschluss des Fernabsatzvertrags von Bedeutung sind. Falls der Lieferant aufgrund dieser Prüfung gute Gründe hat, den Vertrag nicht abzuschließen, ist er berechtigt, eine Bestellung abzulehnen oder die Ausführung an besondere Bedingungen zu knüpfen. Der Lieferant teilt dem Abnehmer eine solche Ablehnung oder spezielle Bedingungen so schnell wie möglich, spätestens jedoch 3 Tage nach Vertragsabschluss, mit Begründung mit.
4.6: Alle Dokumente, Modelle, Muster oder Beispiele, die im Zusammenhang mit den Angeboten des Lieferanten und/oder dem Vertrag zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum des Lieferanten und dürfen ohne seine schriftliche Genehmigung in keiner Weise an Dritte weitergegeben, zur Einsichtnahme bereitgestellt, vervielfältigt oder nachgeahmt werden. Der Abnehmer ist verpflichtet, diese innerhalb von vierzehn Tagen nach Aufforderung durch den Lieferanten frachtfrei, unbeschädigt und gegebenenfalls in der Originalverpackung an den Lieferanten zurückzusenden.
4.8: Falls der Abnehmer den Vertrag vorzeitig ganz oder teilweise auflösen möchte, schuldet er dem Lieferanten die Kosten, die dem Lieferanten in Bezug auf bereits gekaufte Produkte, geleistete Abrechnungs- oder Betreuungsstunden und Kosten für externe Beauftragte entstanden sind.
Artikel 5 Preise 5.1: Alle auf der Website und in anderen Materialien des Lieferanten genannten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer (sofern nicht anders angegeben) und, sofern auf der Website nicht anders angegeben, ohne weitere staatliche Abgaben.
5.2: Sofern nicht anders vereinbart, basieren die im Angebot genannten Preise auf den zum Zeitpunkt des Angebots geltenden preisbestimmenden Faktoren wie Löhnen, Selbstkosten von Rohstoffen oder Materialien und Wechselkursen. Preiserhöhungen aufgrund von Änderungen eines dieser preisbestimmenden Faktoren nach Vertragsabschluss können dem Abnehmer vom Lieferanten weiterberechnet werden.
5.3: Sollte die Anwendung des vorstehenden Artikels zu einer Preiserhöhung von 10 % oder mehr innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten nach Vertragsabschluss führen, hat der Abnehmer das Recht, den Vertrag innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung über die Preiserhöhung aufzulösen, ohne Anspruch auf Schadensersatz.
5.4: Etwaige zusätzliche Kosten wie Liefer- und Zahlungskosten werden auf der Website angegeben und sind in jedem Fall im Bestellvorgang ersichtlich.
Artikel 6 Lieferung von verarbeiteten Produkten 6.1: Sofern der Lieferant einen Auftrag zur Lieferung von Produkten erhält, die speziell für den Abnehmer bearbeitet (oder zusammengestellt) werden, ist der Abnehmer verpflichtet, ausreichend geeignetes Material für den Bearbeitungsprozess zu liefern. Solange der Abnehmer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, ist der Lieferant berechtigt, seine Verpflichtungen aus dem Vertrag auszusetzen.
6.2: Der Lieferant ist nur dann verpflichtet, dem Abnehmer vorab einen Probeabdruck, ein Modell, ein Muster oder ein Beispiel zur Genehmigung zu übermitteln, wenn dies bei Vertragsabschluss schriftlich vereinbart wurde. In diesem Fall verpflichtet sich der Lieferant, dem Abnehmer spätestens fünf Wochen nach Vertragsabschluss und nach Erhalt des zu verarbeitenden Materials einen Probeabdruck, ein Modell, ein Muster oder ein Beispiel vorzulegen. Diese gelten als genehmigt, wenn sie nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt des Probeabdrucks, des Modells oder des Musters schriftlich abgelehnt werden.
6.3: Alle Kosten für den Probeabdruck, das Modell, das Muster oder das Beispiel werden gesondert berechnet und sind nicht in den vereinbarten Preisen enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Artikel 7 Beratung und Produktentwicklung 7.1: Der Lieferant kann auf Anfrage beratend tätig werden. Die Kosten für die Beratung werden dem Abnehmer separat in Rechnung gestellt, unabhängig davon, ob sie sich auf Produkte beziehen, die vom Lieferanten hergestellt und/oder geliefert werden oder nicht.
7.2: Bei Produktentwicklung, Beratung für Werbeprodukte, Beratung für kreative Konzepte, umfangreiche Projekte mit verarbeiteten oder unverarbeiteten Produkten, nationale oder internationale Marktforschung zu bestimmten Produkten oder Produktanfragen für nicht näher definierte Produkte gelten die Bestimmungen von Absatz 1 dieses Artikels in vollem Umfang.
Artikel 8 Einschaltung von Dritten Der Lieferant ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung des Vertrags heranzuziehen. Er ist auch berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen.
Artikel 9 Lieferungen, Lieferfristen und Höhere Gewalt 9.1: Die Lieferfristen werden nur annähernd festgelegt und dürfen nicht als feste Fristen angesehen werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Lieferfristen beginnen erst, wenn der Vertrag gemäß Artikel 3 zustande gekommen ist, alle erforderlichen Informationen für die Ausführung des Vertrags vorliegen und die Zahlung des Kaufpreises oder vereinbarte Fristen durch den Abnehmer erfolgt ist oder die vom Lieferanten verlangte Sicherheit erbracht wurde.
9.2: Falls die Lieferung ganz oder teilweise aufgrund höherer Gewalt verhindert wird, ist der Lieferant berechtigt, die Lieferung auszusetzen und - sofern die Situation, die zur höheren Gewalt führt, länger als drei Monate andauert oder voraussichtlich länger andauern wird - den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, soweit er noch nicht erfüllt ist, und die Bezahlung für die erfüllten Teile zu verlangen, ohne dem Abnehmer gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet zu sein.
9.3: Höhere Gewalt umfasst unter anderem Feuer, Überschwemmungen, Streiks, Epidemien, Kriege, Terrorismus, behördliche Maßnahmen, fehlende Genehmigungen, Handelsembargos, Arbeitsunruhen, Stromausfälle, Betriebsstörungen, Unzulänglichkeiten oder rechtswidriges Verhalten von Lieferanten und Unterauftragnehmern des Lieferanten oder anderen Dritten, einschließlich etwaiger Mängel an den vom Lieferanten gelieferten Waren, sowie die Nichtverfügbarkeit oder nicht rechtzeitige Verfügbarkeit von Material, Transportmitteln, Brennstoffen, Energie und Arbeitskräften.
9.4: Die Lieferung erfolgt ab Werk, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Kosten für den Transport und die Versicherung gehen zu Lasten des Abnehmers, auch wenn vereinbart wurde, dass der Lieferant den Transport übernimmt. Der Gefahrenübergang der Produkte findet zum Zeitpunkt der Lieferung statt, wie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt. Der Transport erfolgt auf Gefahr des Abnehmers, auch wenn der Spediteur ausdrücklich festgelegt hat, dass alle Schäden, die während des Transports entstehen, auf Kosten und Gefahr des Absenders gehen.
9.5: Falls der Lieferant den Transport veranlasst, muss der Abnehmer oder ein von ihm benannter Dritter dem Spediteur oder Frachtführer jeden Transportschaden unverzüglich nach Erhalt, spätestens jedoch 12 Stunden nach Erhalt der Produkte, melden und dem Lieferanten eine Kopie dieser Meldung zukommen lassen.
9.6: Produkte, die der Abnehmer oder ein von ihm benannter Dritter nach Ablauf der Lieferfrist nicht abgenommen hat, werden vom Lieferanten auf Kosten und Gefahr des Abnehmers gelagert. Im Falle eines Annahmeverzugs ist der Lieferant berechtigt, den Vertrag nach einer Frist von 14 Tagen nach Ablauf der Lieferfrist aufzulösen, ohne dass dies die Rechte des Lieferanten auf Schadensersatz oder die Möglichkeit des Lieferanten, die Produkte an Dritte zu verkaufen, beeinträchtigt.
9.7: Sofern die Produkte in Bezug auf Farbe, Zusammensetzung, Gewicht, Aussehen usw. nur geringfügige Abweichungen von zuvor zur Verfügung gestellten Modellen, Mustern oder Beispielen oder anderen Vereinbarungen aufweisen, gelten die betreffenden Produkte als vertragsgemäß. Die Lieferverpflichtung des Lieferanten gilt in jedem Fall als erfüllt, wenn das Gewicht oder die Anzahl der gelieferten Produkte um nicht mehr als 10 % von den vereinbarten Werten abweicht.
9.8: Der Lieferant ist berechtigt, die Produkte in Teillieferungen zu versenden, wobei jede Teillieferung gesondert in Rechnung gestellt werden kann.
Artikel 10 Ansprüche 10.1: Der Lieferant garantiert, dass die Produkte, Dienstleistungen und digitalen Inhalte dem Vertrag, den in dem Angebot angegebenen Spezifikationen, den angemessenen Anforderungen an Zuverlässigkeit und/oder Verwendbarkeit und den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden gesetzlichen Bestimmungen und/oder behördlichen Vorschriften entsprechen.
10.2: Falls das gelieferte Produkt, die gelieferte Dienstleistung oder der gelieferte digitale Inhalt nicht dem Vertrag entspricht (mangelhaft ist oder bei Lieferung beschädigt wurde), muss der Abnehmer den Lieferanten innerhalb von 3 Werktagen nach vernünftigem Ermessen über den Mangel informieren. Unterlässt der Abnehmer dies, kann er keine Reparatur, Ersatzlieferung, Entschädigung und/oder Rückerstattung für diesen Mangel mehr verlangen.
10.3: Falls der Lieferant eine Reklamation für gerechtfertigt hält, werden die betreffenden Produkte nach Rücksprache mit dem Abnehmer repariert, ersetzt oder (teilweise) erstattet. Der Lieferant kann den Abnehmer an den Hersteller oder Lieferanten verweisen.
10.4: Wenn der Lieferant mit dem Abnehmer die Rückgabe der Produkte gemäß den Bestimmungen dieses Artikels vereinbart, muss der Abnehmer die Produkte so schnell wie möglich zurückgeben. Im Falle einer Rückerstattung bereits im Voraus gezahlter Beträge erstattet der Lieferant diese Beträge innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Produkte.
10.5: Es besteht die Möglichkeit, dass Hersteller und/oder Lieferanten eigene Garantien anbieten. Diese Garantien werden vom Lieferanten nicht gewährt. Falls der Lieferant sich dazu entscheidet, kann er vermittelnd tätig werden, wenn der Abnehmer von solchen Garantien Gebrauch macht.
Artikel 11 Eigentumsvorbehalt 11.1: Alle gelieferten Produkte bleiben Eigentum des Lieferanten, gehen jedoch ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf Kosten und Gefahr des Abnehmers über, bis der Abnehmer alle Beträge, die im Rahmen des Vertrags geschuldet werden, sowie Forderungen aufgrund von Vertragsverletzungen oder anderen Verträgen durch den Abnehmer, einschließlich Zinsen und Inkassokosten, vollständig beglichen hat.
11.2: Solange das Eigentum an den gelieferten Produkten nicht auf den Abnehmer übergegangen ist, ist es dem Abnehmer nicht gestattet, die Produkte zu verarbeiten, außerhalb seiner tatsächlichen Verfügungsgewalt zu übertragen, zu veräußern, zu verpfänden oder anderweitig zu belasten. Der Abnehmer ist außerdem verpflichtet, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Produkte getrennt von anderen Gegenständen aufzubewahren und Vermischung, Zugriff oder Veränderung der Produkte zu verhindern.
11.3: Der Abnehmer verpflichtet sich, Forderungen, die er gegenüber seinen Abnehmern erwirbt, nicht an Dritte abzutreten oder zu verpfänden.
11.4: Der Abnehmer ist verpflichtet, Dritte, die sich an den vom Lieferanten gelieferten Produkten zu vergreifen drohen, schriftlich auf das Eigentumsrecht des Lieferanten hinzuweisen. Der Abnehmer muss den Lieferanten unverzüglich schriftlich darüber informieren.
11.5: Falls der Abnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt oder falls der Lieferant begründeten Anlass zu der Befürchtung hat, dass der Abnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird, kann der Lieferant sein Eigentumsrecht geltend machen. In diesem Fall ist der Abnehmer auf Verlangen verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich und kostenlos in den tatsächlichen Besitz des Lieferanten zu bringen. Der Lieferant ist außerdem berechtigt, die Produkte auf Kosten des Abnehmers an dem Ort, an dem sie sich befinden, zurückzunehmen. Der Abnehmer erteilt dem Lieferanten hiermit unwiderruflich die Erlaubnis, die Räumlichkeiten zu betreten, die der Abnehmer oder für den Abnehmer genutzte Räumlichkeiten sind. Nach der Rücknahme wird dem Abnehmer der Marktwert der Produkte gutgeschrieben, der in keinem Fall höher ist als der ursprüngliche Kaufpreis, abzüglich der Kosten der Rücknahme und der Schäden, die der Lieferant erlitten hat.
Artikel 12 Laufzeitverträge: Kündigung und Verlängerung 12.1: Der Abnehmer kann einen auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vertrag, der sich auf die regelmäßige Lieferung von Produkten bezieht, jederzeit gemäß den vereinbarten Kündigungsbedingungen und mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten kündigen.
12.2: Die Kündigung der oben genannten Vereinbarungen erfolgt schriftlich durch den Abnehmer.
12.3: Ein für eine bestimmte Dauer geschlossener Vertrag, der sich auf die regelmäßige Lieferung von Produkten, digitalen Inhalten oder Dienstleistungen bezieht, wird stillschweigend für die gleiche Dauer verlängert, wie im Vertrag vereinbart.
12.4: Die oben genannten Kündigungsfristen gelten entsprechend für Kündigungen seitens des Lieferanten.
Artikel 13 Zahlung 13.1: Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, sind Zahlungen an den Lieferanten in Euro zu leisten. Die Zahlungen können entweder netto in bar oder durch Überweisung oder Einzahlung auf das vom Lieferanten angegebene Bank- oder Girokonto erfolgen. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Der Lieferant ist berechtigt, Rechnungen elektronisch zu erstellen, sofern der Abnehmer dem zustimmt.
13.2: Eine Schuldenregulierung oder andere Formen der Vereinbarung sind ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung nicht zulässig.
13.3: Der Lieferant kann jederzeit eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheit für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen vom Abnehmer verlangen, bevor er mit der Lieferung beginnt oder fortfährt. Falls der Abnehmer dieser Anforderung nicht nachkommt, ist der Lieferant berechtigt, weitere Lieferungen auszusetzen, selbst wenn eine feste Lieferzeit vereinbart wurde. Der Lieferant behält sich das Recht vor, Schadensersatzansprüche aufgrund verspäteter oder nicht erfolgter Vertragserfüllung geltend zu machen.
13.4: Wenn der Abnehmer den geschuldeten Betrag nicht innerhalb der vereinbarten Frist bezahlt, gerät er automatisch in Verzug. Der Lieferant ist berechtigt, die geschuldete Summe um gesetzliche Zinsen zu erhöhen und dem Abnehmer außergerichtliche Inkassokosten sowie Verfahrenskosten in Rechnung zu stellen und von ihm zurückzufordern.
13.5: Wenn der Abnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachkommt, werden alle Zahlungsverpflichtungen des Abnehmers gegenüber dem Lieferanten unmittelbar fällig, unabhängig davon, ob eine Rechnung gestellt wurde oder nicht.
Artikel 14 Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum und Vertraulichkeit 14.1: Alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte, einschließlich Markenrechte, Modellrechte und Patente, an allen Entwürfen, Zeichnungen, Modellen, Mustern und Beispielen, die im Rahmen des Vertrags bereitgestellt oder entwickelt werden ("die Informationen"), liegen ausschließlich beim Lieferanten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
14.2: Der Abnehmer hat keinen Anspruch auf die oben genannten Informationen, es sei denn, sie dienen der Nutzung der Produkte gemäß dem Vertrag.
14.3: Der Abnehmer ist verpflichtet, alle vertraulichen Informationen, Spezifikationen, Betriebsinformationen und das Know-how, die den Lieferanten betreffen und vom Lieferanten zur Ausführung des Vertrags bereitgestellt werden, geheim zu halten. Auf Anforderung hat der Abnehmer alle vertraulichen Informationen sowie Kopien oder andere Vervielfältigungen unverzüglich an den Lieferanten zurückzugeben.
Artikel 15 Verletzung von Rechten Dritter 15.1: Wenn ein zuständiges Gericht in einem Rechtsstreit unwiderruflich feststellt, dass ein vom Lieferanten geliefertes Produkt ein geistiges oder gewerbliches Eigentumsrecht eines Dritten verletzt, hat der Lieferant nach eigenem Ermessen die Möglichkeit, das betreffende Produkt durch ein Produkt zu ersetzen, das betreffende Recht nicht verletzt, sich um den Erwerb einer entsprechenden Nutzungsrechte zu bemühen oder dem Abnehmer den für das betreffende Produkt gezahlten Betrag abzüglich einer angemessenen Wertminderung zu erstatten.
15.2: Im Falle eines Ersatzes oder einer Rückerstattung kann der Lieferant die Rückgabe der ursprünglich gelieferten Produkte verlangen.
15.3: Der Lieferant hat keine weiteren Verpflichtungen im Hinblick auf die Verletzung von Rechten Dritter außer den in Absatz 15.1 genannten Ersatz-, Erwerbs- oder Erstattungsansprüchen.
15.4: Wenn eine Bestellung auf der Grundlage von Entwürfen, Zeichnungen, Rezepten, Spezifikationen oder Anweisungen des Kunden ausgeführt wird oder Gegenstände verwendet werden, die vom Kunden bereitgestellt wurden, kann der Kunde keine Ansprüche gemäß diesem Artikel geltend machen. Der Kunde stellt den Lieferanten von allen Ansprüchen frei, die im Zusammenhang mit angeblichen Verletzungen von geistigen oder gewerblichen Eigentumsrechten Dritter durch den Entwurf stehen.
Artikel 16 Haftung 16.1: Der Lieferant haftet nur in den folgenden Fällen:
- Wenn der Schaden direkte Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Lieferanten oder seiner leitenden Angestellten ist.
- Wenn der Schaden direkte Folge eines nachweisbaren Mangels an den vom Lieferanten hergestellten und/oder gelieferten Produkten ist, sofern diese Produkte unter Berücksichtigung aller Umstände keine angemessene Sicherheit bieten.
16.2: Der Lieferant haftet nicht für Fehler bei der Anbringung des Firmenlogos und/oder des Firmennamens auf den Waren des Abnehmers, für die sonstige Bearbeitung der Waren des Abnehmers oder für die Lieferung von Produkten, wenn solche Fehler auf Ungenauigkeiten oder Unvollkommenheiten im vom Abnehmer bereitgestellten Entwurf zurückzuführen sind. Der Lieferant haftet auch nicht für Verletzungen von Rechten Dritter aufgrund des Entwurfs.
16.3: Die Gesamthaftung des Lieferanten in Bezug auf nachweisbare Mängel bei der Vertragserfüllung beschränkt sich in jedem Fall auf den Ersatz des materiellen und unmittelbaren Schadens bis zu einem Höchstbetrag, der dem separat vereinbarten Preis für die betreffenden Produkte (ohne MwSt.) entspricht.
16.4: Der Lieferant haftet nicht für Schäden, für die seine Versicherung keinen Schutz bietet (der Lieferant stellt dem Kunden auf Anfrage eine Kopie der entsprechenden Versicherungspolice zur Verfügung). Darüber hinaus übersteigt die Gesamthaftung des Lieferanten niemals den Betrag von insgesamt 5.000 € pro Ereignis.
16.5: Der Lieferant haftet ausschließlich für die in diesen Bedingungen ausdrücklich übernommenen direkten oder indirekten Schäden.
16.6: Der Abnehmer stellt den Lieferanten von allen Ansprüchen Dritter frei, die behaupten, Schäden aufgrund von Mängeln an Waren erlitten zu haben, die vom Abnehmer an Dritte geliefert wurden und (teilweise) aus vom Lieferanten gelieferten Produkten bestanden, es sei denn, der Abnehmer kann nachweisen, dass der Schaden ausschließlich durch die vom Lieferanten gelieferten Produkte verursacht wurde.
16.7: Im Falle von höherer Gewalt gemäß Artikel 9 Absatz 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet der Lieferant in keinem Fall für Schäden jeglicher Art.
16.8: Sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, verjähren alle Ansprüche aus dem Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Jahr nach dem Lieferdatum.
Artikel 17 Rückgabe von gemieteten und geliehenen Gütern 17.1: Nach Abschluss des Vertrages ist der Abnehmer verpflichtet, jegliche gemieteten und/oder geliehenen Güter unverzüglich nach Vertragsbeendigung, aus welchem Grund auch immer, in ihrem ursprünglichen Zustand, frei von Mängeln und vollständig zurückzugeben. Diese Rückgabepflicht ist eine strenge Frist.
17.2: Falls der Abnehmer diese Rückgabepflicht gemäß Absatz 17.1 nicht erfüllt, ist der Lieferant berechtigt, vom Abnehmer entstandene Schäden und Kosten, einschließlich Ersatzkosten und entgangener Mieteinnahmen, einzufordern. Diese Forderungen bestehen unabhängig von anderen Rechten, die dem Lieferanten zustehen.
Artikel 18 Auflösung 18.1: Falls der Abnehmer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Lieferanten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, einen Zahlungsaufschub beantragt, Insolvenz anmeldet oder sein Unternehmen aufgibt, im Falle einer rechtlichen Fusion oder wenn ein wesentlicher Teil der Kontrolle über das Unternehmen des Abnehmers den Besitzer wechselt, werden alle Rechnungen sofort fällig. Der Lieferant ist berechtigt, ohne gerichtliche Intervention und/oder weitere Inverzugsetzung alle Verträge mit dem Abnehmer ganz oder teilweise durch schriftliche Erklärung aufzulösen. Der Lieferant hat außerdem Anspruch auf Ersatz aller direkten, indirekten und Folgeschäden, einschließlich entgangenem Gewinn, unbeschadet anderer gesetzlicher Rechte.
18.2: Falls der Lieferant seinen Verpflichtungen trotz schriftlicher Mahnung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, kann der Abnehmer den Vertrag hinsichtlich des mangelhaften Teils auflösen, jedoch ohne Anspruch auf Schadenersatz wegen der Auflösung. Die Bestimmungen des Artikel 10 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Bezug auf den Eigentumsvorbehalt bleiben weiterhin gültig.
Artikel 19 Verarbeitung personenbezogener Daten 19.1: Falls der Abnehmer dem Lieferanten personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die für die Vertragserfüllung erforderlich sind, bleibt der Abnehmer gemäß der Allgemeinen Datenschutzverordnung für die Datenverarbeitung verantwortlich.
19.2: Der Lieferant ergreift die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Verarbeitung personenbezogener Daten vor Verlust oder unbefugter Verarbeitung zu schützen. Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen berücksichtigt der Lieferant die Interessen des Abnehmers und die Art der personenbezogenen Daten, die der Lieferant im Auftrag des Abnehmers verarbeitet.
19.3: Nach Vertragsabschluss vernichtet der Lieferant die personenbezogenen Daten, die er im Rahmen der Vertragserfüllung im Auftrag des Kunden erhalten hat, es sei denn, der Kunde stellt die erbrachte Leistung in Frage.
Artikel 20 Zahlen, Maße, Gewichte und andere Angaben Geringfügige Abweichungen von den angegebenen Maßen, Gewichten, Zahlen, Farben (Pantone-C-Farbcodierung ist maßgebend) und anderen Angaben gelten nicht als Mangel. Ob eine Abweichung geringfügig ist, wird durch branchenübliche Handelspraktiken bestimmt.
Artikel 21 Sonstige Bestimmungen 21.1: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in niederländischer, englischer und deutscher Sprache verfügbar. Im Falle von Interpretationsunterschieden ist die niederländische Version maßgebend.
21.2: Der Lieferant behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Änderungen werden dem Abnehmer schriftlich mitgeteilt und treten 30 Tage nach der Ankündigung in Kraft, es sei denn, in der Ankündigung ist ein anderes Datum angegeben. Der Abnehmer erklärt bereits im Voraus seine Zustimmung zu Inhalt und Anwendung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab dem angegebenen Inkrafttretungsdatum.
21.3: Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als nichtig oder anderweitig nicht durchsetzbar erachtet werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt. In einem solchen Fall ist der Lieferant berechtigt, die nichtige/nicht durchsetzbare Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck und der Absicht der nichtigen/nicht durchsetzbaren Bestimmung so nahe wie möglich kommt.
Artikel 22 Identität des LieferantenName Lieferant
Digitale Handel B.V. firmierend unter dem Namen Lil Pin
Geschäftsadresse
Laan van Waalhaven 92
2497GP The Hague
Email Adresse
hello@lil-pin.de
Nummer der Handelskammer
71630856
Umsatzsteueridentifikationsnummer
NL858789899B01